Wie fleißig Studiererey alter Urkund hat ergeben, ist unser altbewährt Heilig Römisch Reich Teutscher Nation nit so terminieret worden, als der Jurisprudentiae Kunst erfordert habe. Hat wohl seine Majestät Kaiser Franz der Zweyte im Jahr achtzehnhundertundvier uff Bedrängung des schändlich Premier Consul de la République Napoleonis niedergelegt seyn Kron, haben aber des Reiches Fürsten wie Prälaten und freye Städte, so Reichsstände genannt, nit convociret einen Reichstag zum Beschluss der Aufhebung des alten Imperii Romanorum wie erforderlich. Soll heißen, das Reich bestehe seither fort auch ohne Kaiser bis heut. Anzumahnen sey daher die Convocatio des Immerwährenden Reichtags zu Regenspurg, worauff man beschließen möge die Entsendung des Exerciti Imperii, so Reichsheer genannt, in die Preußisch Hauptstadt, um dort ein End zu bereiten den Kabalen, welche in Ansehung des Weibsbilds, welches sich anmaßet die Cancelarii Dignitatem, und des Miserabilis, so vormals Cancelarii Candidatus, auf die ungerechteste Weise sind begangen worden.
BENEDICTVS DOMINVS DEVS QUI DOCET MANVS!