Deutlich härter als in den bisherigen Fundstücken ging es Ende des 16. Jahrhunderts zu. Damals hatte sich die Reformation in unseren Breiten nach einigen mehr oder weniger turbulenten Jahrzehnten endgültig durchgesetzt, und der letzte Graf von Hoya-Bruchhausen ließ für seinen Herrschaftsbereich 1581 eine Kirchenordnung ausarbeiten, in der auch moralisch unerwünschte Handlungen seiner Untertanen eine gewisse Berücksichtigung fanden:
Ehebruch / öffentliche / mutwillige strassenrüchtige / unverschemnde hurerey / Megde- / Jungfrawn- und Witwenschender / heimlich zusammen lauffen / blutschenderey / und andere unehrliche und unziemliche / unzüchtige mißhandlung und laster / umb welcher willen der Zorn Gottes über die welt / land und leute / kompt / Ordnen wir mit gefengnis / mit verweisung des Lands / Kackstreichen / und mit dem Schwerd / nach gelegenheit der that / zu straffen / darnach sich jedermann wisse zu richten.
»Kackstreichen« ist jetzt nicht das, was man denkt, sondern bedeutet »jemandem Streiche versetzen, der am Kack (=Pranger) steht«, also die öffentliche Auspeitschung. Immerhin erlaubte die Obrigkeit so eine Art Schützenfest (das also hierzulande eine ältere Tradition hat, als man gemeinhin denkt):
Nachdem die hohen Fest / sonderlich Ostern und Pfingsten / durch die Oster feuer / Meigreffschaften / Pfingstgilde / Vogelschiessen / und andere unnütze Zehrung / mißbrauchtet und prophanieret werden / Ordnen wir /das solche mißbreuche gentzlich sollen nachbleiben / Doch wollen wir unsern Unterthanen vergünstigen / das sie zur Übung / den letzten tag in den Pfingsten / oder sonst auff einen werckeltag / nach altem hergenbrachten gebrauch / den Vogel schiessen mögen.